Welche Rechtsformen gibt es in Österreich?
Die Rechtsform ist die rechtliche Grundstruktur eines Unternehmens. Sie bestimmt, wer haftet, wie viel Kapital nötig ist, wie das Unternehmen besteuert wird und welche Informationen öffentlich einsehbar sind. Wer ein Unternehmen gründet, wählt damit eine der wichtigsten Weichenstellungen – und wer einen Geschäftspartner prüft, sollte die Rechtsform immer mitlesen: Sie verrät auf einen Blick, ob hinter einem Vertrag persönliches Vermögen steht oder nur das Gesellschaftsvermögen.
Einzelunternehmen (e.U.)
Die einfachste und häufigste Form: Eine natürliche Person betreibt das Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- Haftung: unbeschränkt und persönlich – auch mit dem Privatvermögen
- Kapital: kein Mindestkapital erforderlich
- Gründung: formlos; bei gewerblicher Tätigkeit genügt die Gewerbeanmeldung (eingetragen im GISA)
- Firmenbuch: Eintragung ist erst ab Erreichen der Rechnungslegungspflicht verpflichtend (§ 189 UGB: mehr als 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder über 1.000.000 Euro in einem Jahr) – dann mit dem Zusatz „e.U.". Darunter ist die Eintragung freiwillig möglich.
- Steuern: Gewinne unterliegen der Einkommensteuer des Inhabers; Pflichtversicherung bei der SVS Für die Recherche bedeutet das: Nicht eingetragene Einzelunternehmer sind im Firmenbuch nicht zu finden – hier hilft der Blick ins GISA. Finanzdaten sind bei Einzelunternehmen grundsätzlich nicht öffentlich.
Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter persönlich im Vordergrund. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch; ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Gewinne werden direkt bei den Gesellschaftern einkommensteuerlich erfasst (Durchgriffsprinzip).
Offene Gesellschaft (OG)
- Mindestens zwei Gesellschafter, die alle unbeschränkt, persönlich und solidarisch haften – jeder Gesellschafter kann für die gesamten Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen werden
- Alle Gesellschafter sind grundsätzlich vertretungsbefugt und im Firmenbuch eingetragen
- Geeignet für kleinere Zusammenschlüsse mit hohem gegenseitigem Vertrauen
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG kennt zwei Arten von Gesellschaftern:
- Komplementäre haften unbeschränkt und persönlich – wie OG-Gesellschafter
- Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme; ist die Einlage geleistet, ist die persönliche Haftung ausgeschlossen Die Haftsumme jedes Kommanditisten ist im Firmenbuch öffentlich einsehbar – ein wichtiges Detail bei der Bonitätseinschätzung.
GmbH & Co KG
Eine Sonderform der KG, bei der eine GmbH die Rolle des Komplementärs übernimmt. Damit haftet keine natürliche Person unbeschränkt – die Haftung ist faktisch auf das Vermögen der Komplementär-GmbH und die Kommanditeinlagen beschränkt. Wichtig: Als kapitalistische Personengesellschaft (§ 221 Abs 5 UGB) unterliegt die GmbH & Co KG denselben Offenlegungspflichten wie eine Kapitalgesellschaft – ihr Jahresabschluss ist beim Firmenbuch einzureichen und öffentlich einsehbar.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
Die GesbR (§§ 1175 ff ABGB) ist die formloseste Form der Zusammenarbeit: Zwei oder mehr Personen schließen sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammen – etwa als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) im Baugewerbe oder als Gründerteam in der Startphase.
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Träger von Rechten und Pflichten sind die Gesellschafter selbst, die unbeschränkt und solidarisch haften
- Nicht im Firmenbuch eingetragen – die GesbR ist von außen oft schwer erkennbar
- Überschreitet die GesbR die Umsatzschwellen der Rechnungslegungspflicht, muss sie sich als OG oder KG ins Firmenbuch eintragen lassen (§ 8 Abs 3 UGB)
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind eigene juristische Personen: Sie können selbst Verträge schließen, klagen und geklagt werden. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – Gläubiger können grundsätzlich nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Als Ausgleich für diese Haftungsbeschränkung verlangt das Gesetz Mindestkapital, strengere Formvorschriften und Offenlegungspflichten. Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer (23 %); Ausschüttungen an natürliche Personen zusätzlich der Kapitalertragsteuer (27,5 %).
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die mit Abstand häufigste Kapitalgesellschaftsform in Österreich.
- Mindeststammkapital: 10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen (seit 1.1.2024; davor 35.000 Euro mit Gründungsprivilegierung)
- Gründung: Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt; die GmbH entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch
- Organe: ein oder mehrere Geschäftsführer (im Firmenbuch eingetragen) und die Generalversammlung der Gesellschafter; ein Aufsichtsrat ist erst ab bestimmten Größenkriterien Pflicht
- Transparenz: Gesellschafter und ihre Stammeinlagen sind im Firmenbuch öffentlich; der Jahresabschluss ist offenzulegen (§§ 277 ff UGB)
Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)
Die FlexCo (gesetzlich: FlexKapG) wurde mit 1.1.2024 eingeführt und richtet sich vor allem an Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen. Sie baut auf dem GmbH-Recht auf, bietet aber mehr Flexibilität:
- Mindeststammkapital: 10.000 Euro – wie bei der GmbH
- Unternehmenswert-Anteile: eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeiterbeteiligung – zulässig im Ausmaß von weniger als 25 % des Stammkapitals (§ 9 FlexKapGG), ohne Stimmrecht, aber mit Beteiligung am Bilanzgewinn und an Veräußerungserlösen
- Vereinfachte Anteilsübertragung: für Geschäftsanteile genügt statt eines Notariatsakts eine von Notar oder Rechtsanwalt errichtete Privaturkunde; Unternehmenswert-Anteile können sogar mit einfacher Schriftform übertragen werden
- Erleichterte Beschlussfassung, etwa durch Umlaufbeschlüsse ohne Einstimmigkeitserfordernis
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist die Rechtsform für größere Unternehmen und den Kapitalmarkt.
- Mindestgrundkapital: 70.000 Euro, zerlegt in Aktien
- Organe: Vorstand (leitet weisungsfrei), Aufsichtsrat (verpflichtend) und Hauptversammlung
- Transparenz: Vorstände, Prokuristen und Aufsichtsräte stehen im Firmenbuch – die Aktionäre hingegen nicht (Ausnahme: ein Alleinaktionär wird eingetragen). Die Eigentümerstruktur einer AG ist damit deutlich weniger transparent als bei einer GmbH.
- Strengere Publizitäts- und Prüfpflichten; börsennotierte AGs unterliegen zusätzlich dem Kapitalmarktrecht
Weitere Rechtsformen
- Genossenschaft (eGen): dient der Förderung ihrer Mitglieder (z. B. Raiffeisen-, Wohnbau-, Einkaufsgenossenschaften); Pflichtmitgliedschaft in einem Revisionsverband; im Firmenbuch eingetragen
- Privatstiftung: eigentümerlose Vermögensmasse, die einem vom Stifter festgelegten Zweck dient – häufig zur Vermögensverwaltung und Unternehmensnachfolge; im Firmenbuch eingetragen
- Verein: für ideelle Zwecke; nicht im Firmenbuch, sondern im Vereinsregister erfasst
- Europäische Gesellschaft (SE) und ausländische Rechtsformen mit österreichischer Zweigniederlassung (im Firmenbuch eingetragen)
Die Rechtsformen im Vergleich
Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Firmenbuch | Jahresabschluss öffentlich |
|---|---|---|---|---|
Einzelunternehmen | unbeschränkt, persönlich | – | erst ab Rechnungslegungspflicht | nein |
GesbR | unbeschränkt, solidarisch | – | nein | nein |
OG | unbeschränkt, solidarisch | – | ja | nein |
KG | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist bis Haftsumme | – | ja | nein |
GmbH & Co KG | faktisch beschränkt | – (bzw. Kapital der Komplementär-GmbH) | ja | ja |
GmbH | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 10.000 € | ja | ja |
FlexCo | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 10.000 € | ja | ja |
| AG | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 70.000 € | ja | ja |
Warum die Rechtsform in der Praxis wichtig ist
- Haftung einschätzen: Bei OG, KG (Komplementär) und Einzelunternehmen steht persönliches Vermögen hinter den Verbindlichkeiten – bei Kapitalgesellschaften nur das Gesellschaftsvermögen. Eine GmbH mit 10.000 Euro Stammkapital bietet Gläubigern formal wenig Substanz.
- Transparenz kennen: GmbH-Gesellschafter stehen im Firmenbuch, AG-Aktionäre nicht. Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co KG legen Jahresabschlüsse offen – Personengesellschaften und Einzelunternehmen in der Regel nicht.
- Warnsignale deuten: Ein Rechtsformwechsel – etwa von einer OG in eine GmbH – kann betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, aber auch eine Verschiebung der Haftung weg vom Privatvermögen bedeuten. Solche Änderungen sind im Firmenbuch dokumentiert.
- Vergleichbarkeit: Wer Unternehmen analysiert, sollte Kennzahlen immer im Kontext der Rechtsform lesen – die Datentiefe unterscheidet sich je nach Form erheblich.
In der erweiterten Suche von firmenakte.at lässt sich gezielt nach Rechtsform filtern – etwa alle GmbHs einer Region mit offengelegtem Jahresabschluss. --- Rechtsgrundlagen (Stand: Juli 2026) Unternehmensgesetzbuch (UGB) – Gesamtfassung § 189 UGB — Rechnungslegungspflicht § 221 UGB — Größenklassen und kapitalistische Personengesellschaften § 277 UGB — Offenlegung GmbH-Gesetz (GmbHG) Flexible Kapitalgesellschaften-Gesetz (FlexKapGG) Aktiengesetz (AktG) ABGB §§ 1175 ff – Gesellschaft bürgerlichen Rechts Firmenbuchgesetz (FBG)
