Was ist das Firmenbuch?
Das Firmenbuch ist das zentrale, öffentliche Register aller in Österreich eingetragenen Rechtsträger. Es gibt verbindlich Auskunft darüber, wer ein Unternehmen vertreten darf, wo es seinen Sitz hat, in welcher Rechtsform es geführt wird und wie es wirtschaftlich aufgestellt ist. Rechtsgrundlagen sind das Firmenbuchgesetz (FBG) und das Unternehmensgesetzbuch (UGB). Geführt wird es seit 1991 als elektronische Datenbank – als Nachfolger des früheren Handelsregisters.
Wer führt das Firmenbuch?
Zuständig sind die Landesgerichte als Firmenbuchgerichte – in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz für Steiermark das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Welches Gericht ein Unternehmen führt, richtet sich nach dessen Sitz. Die Daten selbst sind in einer zentralen, österreichweiten Datenbank der Justiz gespeichert. Das Firmenbuch besteht aus zwei Teilen:
- Hauptbuch: die aktuellen Eintragungen (Firma, Sitz, Vertretung, Kapital usw.)
- Urkundensammlung: die zugrunde liegenden Dokumente – Gesellschaftsverträge, Musterzeichnungen, eingereichte Jahresabschlüsse, Umgründungsverträge
Wer ist im Firmenbuch eingetragen?
Eintragungspflichtig sind unter anderem:
- Kapitalgesellschaften: GmbH, AG und FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft)
- Personengesellschaften: Offene Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaft (KG)
- Einzelunternehmer ab Erreichen der Rechnungslegungspflicht (§ 189 UGB: mehr als 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder über 1.000.000 Euro in einem Jahr) – dann mit dem Zusatz „e.U."; darunter ist die Eintragung freiwillig möglich
- Genossenschaften, Privatstiftungen, Sparkassen und ausländische Zweigniederlassungen Weiteres zu den Rechtsformen in Österreich: https://firmenakte.at/wissenswertes/lernen/rechtsformen-oesterreich Nicht im Firmenbuch zu finden sind Vereine (Vereinsregister) und nicht eingetragene Einzelunternehmer – bei letzteren hilft ein Blick in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA), welches über firmenakte.at abgerufen werden kann.
Die Firmenbuchnummer (FN)
Jeder Rechtsträger erhält bei Eintragung eine eindeutige Firmenbuchnummer (FN): bis zu sechs Ziffern plus ein Prüfbuchstabe, etwa 123456a. Sie bleibt über die gesamte Lebensdauer des Unternehmens gleich – auch bei Umfirmierung, Sitzverlegung oder Rechtsformwechsel – und ist damit der verlässlichste Schlüssel, um ein Unternehmen eindeutig zu identifizieren. Firmen(namen) können sich ähneln oder ändern; die FN nicht.
Welche Angaben enthält das Firmenbuch?
Zu den wichtigsten Eintragungen zählen:
- Firma (Name) und Rechtsform
- Sitz und Geschäftsanschrift
- Vertretungsbefugte Personen – Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen – samt Art der Vertretungsbefugnis (selbstständig oder gemeinsam)
- Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse – je nach Rechtsform: bei GmbH, OG und KG sind die Gesellschafter eingetragen, bei der AG scheinen Aktionäre hingegen nicht auf (Ausnahme: ein Alleinaktionär)
- Stammkapital bzw. Grundkapital und geleistete Einlagen
- Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und kapitalistischen Personengesellschaften wie der GmbH & Co KG
- Insolvenzvermerke, Liquidation, Umgründungen und Löschungen
Warum das Firmenbuch rechtlich zählt
Das Firmenbuch ist mehr als ein Adressverzeichnis – es entfaltet Publizitätswirkung (§ 15 UGB): Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen gelten Dritten gegenüber als bekannt. Umgekehrt darf sich der Geschäftsverkehr auf die Eintragungen verlassen. Wer mit dem im Firmenbuch aufscheinenden Geschäftsführer einen Vertrag schließt, ist geschützt – selbst wenn dieser intern bereits abberufen wurde, solange die Änderung nicht eingetragen ist. Genau deshalb gehört der Firmenbuch-Check vor jedem größeren Geschäftsabschluss zur Sorgfaltspflicht: Er beantwortet die Frage, ob die handelnde Person überhaupt vertretungs- und zeichnungsberechtigt ist.
Wie kann man das Firmenbuch abfragen?
Das Firmenbuch ist öffentlich – jeder darf ohne Nachweis eines Interesses Einsicht nehmen. Die amtlichen Wege:
- JustizOnline (justizonline.gv.at): amtliche Firmenbuchauszüge direkt von der Justiz, gegen Gebühr (wenige Euro pro Auszug)
- Verrechnungsstellen der Justiz: für regelmäßige oder automatisierte Abfragen
- Bezirksgerichte: Auszüge vor Ort gegen Gebühr Einen amtlichen Auszug braucht man etwa für Behördenwege oder Bankgeschäfte. Für die laufende Recherche – wer steht hinter einem Unternehmen, wie hat es sich entwickelt, gibt es Warnsignale – sind gebührenpflichtige Einzelabzüge jedoch unpraktisch.
Warum ist das Firmenbuch für die Praxis so wichtig?
- Vertretungsbefugnis prüfen: Unterschreibt die richtige Person? Alleine oder nur gemeinsam mit anderen?
- Identität sichern: Über die FN lässt sich ein Geschäftspartner zweifelsfrei identifizieren – wichtig bei ähnlich klingenden Firmennamen.
- Veränderungen erkennen: Häufige Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegungen oder Kapitalherabsetzungen können Warnsignale sein.
- Wirtschaftliche Lage einschätzen: Über die offengelegten Jahresabschlüsse lassen sich Eigenkapital und Verschuldung ablesen. --- Rechtsgrundlagen (Stand: Juli 2026) Firmenbuchgesetz (FBG) — Gesamtfassung § 15 UGB — Publizitätswirkung § 189 UGB — Rechnungslegungspflicht § 277 UGB — Offenlegung
