Thomas Fasching

geb. 21.12.1970

4 Firmen
4 aktiv
8 Gewerbe
Keine Bekanntmachungen

Thomas Fasching ist im österreichischen Firmenbuch bei 4 Firmen eingetragen, davon 4 aktiv. Eingetragen als GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich). Zusätzlich bestehen 8 Gewerbeberechtigungen im GISA. Es liegen keine Bekanntmachungen vor.

Zuordnungen4
Aktive Firmen4
Gewerbe8

Zuordnungen

4 Firmen laut Firmenbuch

Gewerbeberechtigungen

8 Einträge im GISA

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

GISA-Zahl 13100834Firma 309265b
Aufrecht

Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchstzulässige Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigen

GISA-Zahl 13107048 · Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigtFirma 309265b
Aufrecht

Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten

GISA-Zahl 13107062 · BaugewerbetreibenderFirma 305317x
Aufrecht

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

GISA-Zahl 13123017Firma 305317x
Aufrecht

Holzschlägerung, -bringung und -zerkleinerung

GISA-Zahl 35937425Firma 600332t
Aufrecht

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk) gem. § 94 Z 13 GewO 1994

GISA-Zahl 35939573 · Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)Firma 600332t
Aufrecht

Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigt

GISA-Zahl 35939887Firma 600332t
Aufrecht

Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit 3 Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt

GISA-Zahl 35987055 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 600332t
Aufrecht
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