Karl Nothegger ist im österreichischen Firmenbuch bei 6 Firmen eingetragen, davon 6 aktiv. Eingetragen als GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich) und PROKURIST/IN. Zusätzlich bestehen 6 Gewerbeberechtigungen im GISA. Es liegen keine Bekanntmachungen vor.
Zuordnungen
Gewerbeberechtigungen
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) gemäß § 2 Abs 2 Z 2 GütbefG mit hundertfünfundsechzig (165) LKW
GISA-Zahl 21907128 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 44085gSpediteure einschließlich der Transportagenten gemäß § 94 Z. 63 GewO 1994
GISA-Zahl 21980633 · Spediteure einschließlich der TransportagentenFirma 44085gSpediteure einschließlich der Transportagenten gemäß § 94 Z 63 GewO 1994
GISA-Zahl 22071262 · Spediteure einschließlich der TransportagentenFirma 357593yGewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) gemäß § 2 Abs 2 Z 2 GütbefG mit 5 (fünf) Lastkraftwagen
GISA-Zahl 22099761 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 408115wSpediteure einschließlich der Transportagenten gemäß § 94 Z 63 GewO 1994
GISA-Zahl 22109651 · Spediteure einschließlich der TransportagentenFirma 408115wGewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit 35 (fünfunddreißig) Lastkraftwagen
GISA-Zahl 22188632 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 44085g