Karl Nestaval ist im österreichischen Firmenbuch bei 2 Firmen eingetragen, davon 2 aktiv. Eingetragen als GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich). Zusätzlich bestehen 7 Gewerbeberechtigungen im GISA. Es liegen keine Bekanntmachungen vor.
Zuordnungen
Gewerbeberechtigungen
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit 13 Kraftfahrzeugen im Fernverkehr (Güterfernverkehr)
GISA-Zahl 18154931 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 199536kGewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit 16 Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr)
GISA-Zahl 18157413 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 199536kBegleitung von gefahrvollen Gütertransporten (Gefahrenguttransporte)
GISA-Zahl 18160024 · Ersatz-Schlüssel für freie Gewerbe (aus Migration)Firma 199536kHandelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994
GISA-Zahl 18160383 · Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und HandelsagentFirma 199536kGüterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3500 kg nicht übersteigt
GISA-Zahl 18160550 · Ersatz-Schlüssel für freie Gewerbe (aus Migration)Firma 199536kGewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit 30 Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr)
GISA-Zahl 18203936 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 199536k