Harald Moritz ist im österreichischen Firmenbuch bei einer Firma eingetragen. Eingetragen als GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich). Zusätzlich bestehen 6 Gewerbeberechtigungen im GISA. Es liegen keine Bekanntmachungen vor.
Zuordnungen
Gewerbeberechtigungen
Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi, mit 18 Personenkraftwagen
GISA-Zahl 28373155 · Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi, mit XXX PkwFirma 446640zHandelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent
GISA-Zahl 28373308Firma 446640zGüterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt
GISA-Zahl 28373315 · Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigtFirma 446640zBeförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit 4 Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt
GISA-Zahl 28426387 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 446640zVermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge
GISA-Zahl 37703578Firma 446640zBeförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit kleinen Lkw) mit 4 Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg bis einschließlich 3.500 kg beträgt
GISA-Zahl 39378064 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit kleinen Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg bis einschließlich 3.500 kg beträgtFirma 446640z