Armin Walter Grüner ist im österreichischen Firmenbuch bei einer Firma eingetragen. Eingetragen als GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich). Zusätzlich bestehen 3 Gewerbeberechtigungen im GISA. Es liegen keine Bekanntmachungen vor.
Zuordnungen
Gewerbeberechtigungen
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit 17 (siebzehn) Lastkraftwagen, wobei gemäß § 5 Abs 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 diese Konzession unter der auflösenden Bedingung erteilt wird, dass ständig gemäß §§ 74 ff Gewerbeordnung 1994 genehmigte Abstellplätze für sämtliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen
GISA-Zahl 21398230 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigtFirma 306967yGüterbeförderung mit Kraftfahrzeugen deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt (gilt gemäß § 24 Abs 5 BGBl. Nr. 106/01, Teil 1, als Berechtigung zur Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt)
GISA-Zahl 21417702 · Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigtFirma 306967yBeförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit kleinen Lkw) mit 12 (zwölf) Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg bis einschließlich 3.500 kg beträgt
GISA-Zahl 35750345 · Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit kleinen Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg bis einschließlich 3.500 kg beträgtFirma 306967y