AVAYA Austria GmbH

Gelöscht
FirmenwortlautAVAYA Austria GmbH
FirmenbuchnummerFN 97418m
Zuständiges GerichtHandelsgericht Wien
Eingetragen seit19.05.1994

Häufige Fragen zur AVAYA Austria GmbH

Ist die AVAYA Austria GmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die AVAYA Austria GmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.05.1994 unter FN 97418m am Handelsgericht Wien.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die AVAYA Austria GmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

13.05.2005 · VNR 023
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: AVAYA Austria GmbH

Gericht: Handelsgericht Wien

Antrag auf Löschung eingelangt am 25.04.2005 · GZ 007 075 Fr 4695/05 x

19.05.1994 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 007 919 Fr 1359/94 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur AVAYA Austria GmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.05.1994 sind für die AVAYA Austria GmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen