Cafe Goldmann KG

Gelöscht
FirmenwortlautCafe Goldmann KG
FirmenbuchnummerFN 93259x
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit22.06.1994

Häufige Fragen zur Cafe Goldmann KG

Ist die Cafe Goldmann KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Cafe Goldmann KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 22.06.1994 unter FN 93259x am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Cafe Goldmann KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

11.07.1996 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Cafe Goldmann KG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 09.07.1996 · GZ 458 012 Fr 3407/96 v

22.06.1994 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 31.03.1994 · GZ 458 017 Fr 1083/94 w

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Cafe Goldmann KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 22.06.1994 sind für die Cafe Goldmann KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen