Khan & Hasan OG

Gelöscht
FirmenwortlautKhan & Hasan OG
FirmenbuchnummerFN 614820y
Zuständiges GerichtLandesgericht Landeck
Eingetragen seit14.11.2023

Häufige Fragen zur Khan & Hasan OG

Ist die Khan & Hasan OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Khan & Hasan OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 14.11.2023 unter FN 614820y am Landesgericht Landeck.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 27.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Khan & Hasan OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

09.03.2024 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Khan & Hasan OG

Gericht: Landesgericht Landeck

Antrag auf Löschung eingelangt am 07.03.2024 · GZ 818 060 Fr 694/24 f

14.11.2023 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 23.10.2023 · GZ 818 060 Fr 4259/23 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 27.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Khan & Hasan OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 14.11.2023 sind für die Khan & Hasan OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 27.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 27.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen