Korea to go OG

Gelöscht
FirmenwortlautKorea to go OG
FirmenbuchnummerFN 613503k
Zuständiges GerichtLandesgericht Innsbruck
Eingetragen seit17.10.2023

Häufige Fragen zur Korea to go OG

Ist die Korea to go OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Korea to go OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 17.10.2023 unter FN 613503k am Landesgericht Innsbruck.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 27.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Korea to go OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.06.2025 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Korea to go OG

Gericht: Landesgericht Innsbruck

Antrag auf Löschung eingelangt am 16.06.2025 · GZ 818 050 Fr 2884/25 k

17.10.2023 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 02.10.2023 · GZ 818 050 Fr 6560/23 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 27.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Korea to go OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 17.10.2023 sind für die Korea to go OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 27.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 27.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen