D. Günden KEG

Gelöscht
FirmenwortlautD. Günden KEG
FirmenbuchnummerFN 60405g
Zuständiges GerichtLandesgericht Feldkirchen in Kärnten
Eingetragen seit12.11.1993

Häufige Fragen zur D. Günden KEG

Ist die D. Günden KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die D. Günden KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 12.11.1993 unter FN 60405g am Landesgericht Feldkirchen in Kärnten.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die D. Günden KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

21.04.2023 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: D. Günden KEG

Gericht: Landesgericht Feldkirchen in Kärnten

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 729 065 Fr 1654/23 h

12.11.1993 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.11.1993 · GZ 729 005 Fr 975/93 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur D. Günden KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 12.11.1993 sind für die D. Günden KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen