Satish Kumar KG

Gelöscht
FirmenwortlautSatish Kumar KG
FirmenbuchnummerFN 558163d
Zuständiges GerichtLandesgericht Wiener Neustadt
Eingetragen seit15.06.2021

Häufige Fragen zur Satish Kumar KG

Ist die Satish Kumar KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Satish Kumar KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.06.2021 unter FN 558163d am Landesgericht Wiener Neustadt.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 25.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Satish Kumar KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

08.06.2023 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Satish Kumar KG

Gericht: Landesgericht Wiener Neustadt

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 239 008 Fr 3094/23 s

15.06.2021 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 28.05.2021 · GZ 239 008 Fr 2401/21 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 25.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Satish Kumar KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.06.2021 sind für die Satish Kumar KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 25.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 25.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen