zeeba Fruit KG

Gelöscht
Firmenwortlautzeeba Fruit KG
FirmenbuchnummerFN 551382g
Zuständiges GerichtLandesgericht Bad Aussee
Eingetragen seit27.02.2021

Häufige Fragen zur zeeba Fruit KG

Ist die zeeba Fruit KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die zeeba Fruit KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 27.02.2021 unter FN 551382g am Landesgericht Bad Aussee.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die zeeba Fruit KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

11.03.2022 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: zeeba Fruit KG

Gericht: Landesgericht Bad Aussee

Antrag auf Löschung eingelangt am 09.03.2022 · GZ 609 024 Fr 723/22 a

27.02.2021 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 25.02.2021 · GZ 609 024 Fr 804/21 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 24.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur zeeba Fruit KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 27.02.2021 sind für die zeeba Fruit KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 24.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen