MJ Gemüseland OG

Gelöscht
FirmenwortlautMJ Gemüseland OG
FirmenbuchnummerFN 548290i
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit09.03.2021

Häufige Fragen zur MJ Gemüseland OG

Ist die MJ Gemüseland OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die MJ Gemüseland OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.03.2021 unter FN 548290i am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die MJ Gemüseland OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

07.05.2021 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: MJ Gemüseland OG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 05.05.2021 · GZ 458 032 Fr 2615/21 p

09.03.2021 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 20.01.2021 · GZ 458 013 Fr 298/21 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 24.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur MJ Gemüseland OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.03.2021 sind für die MJ Gemüseland OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 24.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen