Tempo Fliesen OG

Gelöscht
FirmenwortlautTempo Fliesen OG
FirmenbuchnummerFN 537608a
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit08.08.2020

Häufige Fragen zur Tempo Fliesen OG

Ist die Tempo Fliesen OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Tempo Fliesen OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 08.08.2020 unter FN 537608a am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Tempo Fliesen OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

24.01.2023 · VNR 010
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Tempo Fliesen OG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 23.01.2023 · GZ 458 032 Fr 465/23 w

08.08.2020 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 04.08.2020 · GZ 458 032 Fr 3897/20 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 24.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Tempo Fliesen OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 08.08.2020 sind für die Tempo Fliesen OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 24.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen