"NIKAN HANDELSGESMBH"

Gelöscht
Firmenwortlaut"NIKAN HANDELSGESMBH"
FirmenbuchnummerFN 53360x
Zuständiges GerichtHandelsgericht Wien
Eingetragen seit13.10.1993

Häufige Fragen zur "NIKAN HANDELSGESMBH"

Ist die "NIKAN HANDELSGESMBH" von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die "NIKAN HANDELSGESMBH" ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 13.10.1993 unter FN 53360x am Handelsgericht Wien.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die "NIKAN HANDELSGESMBH" sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

24.01.2003 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: "NIKAN HANDELSGESMBH"

Gericht: Handelsgericht Wien

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 007 074 Fr 592/03 m

13.10.1993 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 007 921 Fr 365/93 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur "NIKAN HANDELSGESMBH" keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 13.10.1993 sind für die "NIKAN HANDELSGESMBH" 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen