BSS Personal KG

Gelöscht
FirmenwortlautBSS Personal KG
FirmenbuchnummerFN 529049p
Zuständiges GerichtLandesgericht Gamlitz
Eingetragen seit06.03.2020

Häufige Fragen zur BSS Personal KG

Ist die BSS Personal KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die BSS Personal KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 06.03.2020 unter FN 529049p am Landesgericht Gamlitz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die BSS Personal KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

10.09.2020 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: BSS Personal KG

Gericht: Landesgericht Gamlitz

Antrag auf Löschung eingelangt am 08.09.2020 · GZ 638 051 Fr 3701/20 x

06.03.2020 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 20.02.2020 · GZ 638 051 Fr 592/20 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 24.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur BSS Personal KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 06.03.2020 sind für die BSS Personal KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 24.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 24.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen