Laserstore OG

Gelöscht
FirmenwortlautLaserstore OG
FirmenbuchnummerFN 521593z
Zuständiges GerichtLandesgericht Hart bei Graz
Eingetragen seit17.10.2019

Häufige Fragen zur Laserstore OG

Ist die Laserstore OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Laserstore OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 17.10.2019 unter FN 521593z am Landesgericht Hart bei Graz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 23.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Laserstore OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

01.02.2023 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Laserstore OG

Gericht: Landesgericht Hart bei Graz

Antrag auf Löschung eingelangt am 27.01.2023 · GZ 638 083 Fr 206/23 v

17.10.2019 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 15.10.2019 · GZ 638 050 Fr 6294/19 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 23.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Laserstore OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 17.10.2019 sind für die Laserstore OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 23.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 23.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen