Self Payer OG

Gelöscht
FirmenwortlautSelf Payer OG
FirmenbuchnummerFN 517212g
Zuständiges GerichtLandesgericht Hart bei Graz
Eingetragen seit30.08.2019

Häufige Fragen zur Self Payer OG

Ist die Self Payer OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Self Payer OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 30.08.2019 unter FN 517212g am Landesgericht Hart bei Graz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 23.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Self Payer OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

11.02.2020 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Self Payer OG

Gericht: Landesgericht Hart bei Graz

Antrag auf Löschung eingelangt am 07.02.2020 · GZ 638 052 Fr 567/20 w

30.08.2019 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 31.07.2019 · GZ 638 052 Fr 3320/19 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 23.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Self Payer OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 30.08.2019 sind für die Self Payer OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 23.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 23.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen