Gmeiner u. Wolf OG

Gelöscht
FirmenwortlautGmeiner u. Wolf OG
FirmenbuchnummerFN 5152b
Zuständiges GerichtLandesgericht Hardegg
Eingetragen seit02.01.1992

Häufige Fragen zur Gmeiner u. Wolf OG

Ist die Gmeiner u. Wolf OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Gmeiner u. Wolf OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 02.01.1992 unter FN 5152b am Landesgericht Hardegg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Gmeiner u. Wolf OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

19.04.2023 · VNR 008
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Gmeiner u. Wolf OG

Gericht: Landesgericht Hardegg

Antrag auf Löschung eingelangt am 18.04.2023 · GZ 119 002 Fr 857/23 d

02.01.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 007 904 Fr 3/92 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Gmeiner u. Wolf OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 02.01.1992 sind für die Gmeiner u. Wolf OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen