NÖBAG e.U.

Gelöscht
FirmenwortlautNÖBAG e.U.
FirmenbuchnummerFN 501226y
Zuständiges GerichtLandesgericht Rohrbach an der Gölsen
Eingetragen seit07.11.2018

Häufige Fragen zur NÖBAG e.U.

Ist die NÖBAG e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die NÖBAG e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 07.11.2018 unter FN 501226y am Landesgericht Rohrbach an der Gölsen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 22.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die NÖBAG e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.01.2025 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: NÖBAG e.U.

Gericht: Landesgericht Rohrbach an der Gölsen

Antrag auf Löschung eingelangt am 20.01.2025 · GZ 199 018 Fr 180/25 d

07.11.2018 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 31.10.2018 · GZ 199 018 Fr 4661/18 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 22.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur NÖBAG e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 07.11.2018 sind für die NÖBAG e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 22.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 22.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen