ACP Kunsthandel GmbH

Gelöscht
FirmenwortlautACP Kunsthandel GmbH
FirmenbuchnummerFN 49737v
Zuständiges GerichtLandesgericht Salzburg
Eingetragen seit17.09.1993

Häufige Fragen zur ACP Kunsthandel GmbH

Ist die ACP Kunsthandel GmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die ACP Kunsthandel GmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 17.09.1993 unter FN 49737v am Landesgericht Salzburg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die ACP Kunsthandel GmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

25.10.2002 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: ACP Kunsthandel GmbH

Gericht: Landesgericht Salzburg

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 569 024 Fr 6895/02 h

17.09.1993 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 569 912 Fr 718/93 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur ACP Kunsthandel GmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 17.09.1993 sind für die ACP Kunsthandel GmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen