WeinSchwein KG

Gelöscht
FirmenwortlautWeinSchwein KG
FirmenbuchnummerFN 488810p
Zuständiges GerichtLandesgericht Eisenstadt
Eingetragen seit29.03.2018

Häufige Fragen zur WeinSchwein KG

Ist die WeinSchwein KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die WeinSchwein KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.03.2018 unter FN 488810p am Landesgericht Eisenstadt.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die WeinSchwein KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

17.12.2025 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: WeinSchwein KG

Gericht: Landesgericht Eisenstadt

Antrag auf Löschung eingelangt am 16.12.2025 · GZ 309 044 Fr 4369/25 d

29.03.2018 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 26.03.2018 · GZ 309 044 Fr 478/18 w

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 16.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur WeinSchwein KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.03.2018 sind für die WeinSchwein KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 16.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen