Prestige Stone OG

Gelöscht
FirmenwortlautPrestige Stone OG
FirmenbuchnummerFN 473939w
Zuständiges GerichtLandesgericht Freistadt
Eingetragen seit27.07.2017

Häufige Fragen zur Prestige Stone OG

Ist die Prestige Stone OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Prestige Stone OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 27.07.2017 unter FN 473939w am Landesgericht Freistadt.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Prestige Stone OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

03.02.2026 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Prestige Stone OG

Gericht: Landesgericht Freistadt

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 458 032 Fr 500/26 y

27.07.2017 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 27.06.2017 · GZ 458 032 Fr 2672/17 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 16.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Prestige Stone OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 27.07.2017 sind für die Prestige Stone OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 16.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen