Bödenler OG

Gelöscht
FirmenwortlautBödenler OG
FirmenbuchnummerFN 470747a
Zuständiges GerichtLandesgericht Ramsau am Dachstein
Eingetragen seit19.05.2017

Häufige Fragen zur Bödenler OG

Ist die Bödenler OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Bödenler OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.05.2017 unter FN 470747a am Landesgericht Ramsau am Dachstein.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Bödenler OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

21.02.2023 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Bödenler OG

Gericht: Landesgericht Ramsau am Dachstein

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.02.2023 · GZ 609 024 Fr 657/23 m

19.05.2017 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 26.04.2017 · GZ 609 024 Fr 1096/17 f

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 16.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Bödenler OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.05.2017 sind für die Bödenler OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 16.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen