KFZ Glück OG

Gelöscht
FirmenwortlautKFZ Glück OG
FirmenbuchnummerFN 468702v
Zuständiges GerichtLandesgericht Attnang-Puchheim
Eingetragen seit25.03.2017

Häufige Fragen zur KFZ Glück OG

Ist die KFZ Glück OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die KFZ Glück OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 25.03.2017 unter FN 468702v am Landesgericht Attnang-Puchheim.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die KFZ Glück OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.05.2025 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: KFZ Glück OG

Gericht: Landesgericht Attnang-Puchheim

Antrag auf Löschung eingelangt am 02.05.2025 · GZ 519 029 Fr 1463/25 m

25.03.2017 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 21.03.2017 · GZ 519 029 Fr 577/17 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 16.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur KFZ Glück OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 25.03.2017 sind für die KFZ Glück OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 16.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen