Jaholi OG

Gelöscht
FirmenwortlautJaholi OG
FirmenbuchnummerFN 468682p
Zuständiges GerichtLandesgericht Rabenstein an der Pielach
Eingetragen seit05.05.2017

Häufige Fragen zur Jaholi OG

Ist die Jaholi OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Jaholi OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 05.05.2017 unter FN 468682p am Landesgericht Rabenstein an der Pielach.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Jaholi OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

27.07.2017 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Jaholi OG

Gericht: Landesgericht Rabenstein an der Pielach

Antrag auf Löschung eingelangt am 06.07.2017 · GZ 199 028 Fr 2085/17 h

05.05.2017 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 21.03.2017 · GZ 199 028 Fr 685/17 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 16.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Jaholi OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 05.05.2017 sind für die Jaholi OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 16.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen