Immo Software KG

Gelöscht
FirmenwortlautImmo Software KG
FirmenbuchnummerFN 467431z
Zuständiges GerichtLandesgericht Weiz
Eingetragen seit17.03.2017

Häufige Fragen zur Immo Software KG

Ist die Immo Software KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Immo Software KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 17.03.2017 unter FN 467431z am Landesgericht Weiz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Immo Software KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

29.10.2021 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Immo Software KG

Gericht: Landesgericht Weiz

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.10.2021 · GZ 638 050 Fr 5394/21 m

17.03.2017 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 28.02.2017 · GZ 638 050 Fr 613/17 x

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 16.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Immo Software KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 17.03.2017 sind für die Immo Software KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 16.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 16.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen