DHARAMSALA KG

Gelöscht
FirmenwortlautDHARAMSALA KG
FirmenbuchnummerFN 460915t
Zuständiges GerichtLandesgericht Guntramsdorf
Eingetragen seit29.10.2016

Häufige Fragen zur DHARAMSALA KG

Ist die DHARAMSALA KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die DHARAMSALA KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.10.2016 unter FN 460915t am Landesgericht Guntramsdorf.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 15.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die DHARAMSALA KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

01.09.2020 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: DHARAMSALA KG

Gericht: Landesgericht Guntramsdorf

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.08.2020 · GZ 239 001 Fr 2395/20 i

29.10.2016 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 25.10.2016 · GZ 239 001 Fr 6537/16 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 15.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur DHARAMSALA KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.10.2016 sind für die DHARAMSALA KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 15.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 15.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen