Gökhan Kiyan KG

Gelöscht
FirmenwortlautGökhan Kiyan KG
FirmenbuchnummerFN 447701i
Zuständiges GerichtLandesgericht Himberg
Eingetragen seit18.02.2016

Häufige Fragen zur Gökhan Kiyan KG

Ist die Gökhan Kiyan KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Gökhan Kiyan KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 18.02.2016 unter FN 447701i am Landesgericht Himberg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Gökhan Kiyan KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

05.09.2018 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Gökhan Kiyan KG

Gericht: Landesgericht Himberg

Antrag auf Löschung eingelangt am 31.08.2018 · GZ 119 028 Fr 2792/18 x

18.02.2016 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 10.02.2016 · GZ 119 028 Fr 289/16 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Gökhan Kiyan KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 18.02.2016 sind für die Gökhan Kiyan KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen