HUSAR & HUSAR OG

Gelöscht
FirmenwortlautHUSAR & HUSAR OG
FirmenbuchnummerFN 432338t
Zuständiges GerichtLandesgericht Sooß
Eingetragen seit09.04.2015

Häufige Fragen zur HUSAR & HUSAR OG

Ist die HUSAR & HUSAR OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die HUSAR & HUSAR OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.04.2015 unter FN 432338t am Landesgericht Sooß.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die HUSAR & HUSAR OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

16.01.2020 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: HUSAR & HUSAR OG

Gericht: Landesgericht Sooß

Antrag auf Löschung eingelangt am 14.01.2020 · GZ 239 062 Fr 57/20 w

09.04.2015 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 07.04.2015 · GZ 239 001 Fr 1318/15 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur HUSAR & HUSAR OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.04.2015 sind für die HUSAR & HUSAR OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen