Unger Moder OG

Gelöscht
FirmenwortlautUnger Moder OG
FirmenbuchnummerFN 432150s
Zuständiges GerichtLandesgericht Halbenrain
Eingetragen seit03.04.2015

Häufige Fragen zur Unger Moder OG

Ist die Unger Moder OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Unger Moder OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 03.04.2015 unter FN 432150s am Landesgericht Halbenrain.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Unger Moder OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

30.01.2018 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Unger Moder OG

Gericht: Landesgericht Halbenrain

Antrag auf Löschung eingelangt am 22.01.2018 · GZ 638 047 Fr 210/18 s

03.04.2015 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 01.04.2015 · GZ 638 047 Fr 908/15 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Unger Moder OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 03.04.2015 sind für die Unger Moder OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen