fellohren e.U.

Gelöscht
Firmenwortlautfellohren e.U.
FirmenbuchnummerFN 430274g
Zuständiges GerichtLandesgericht Wienerwald
Eingetragen seit14.03.2015

Häufige Fragen zur fellohren e.U.

Ist die fellohren e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die fellohren e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 14.03.2015 unter FN 430274g am Landesgericht Wienerwald.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die fellohren e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

24.06.2017 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: fellohren e.U.

Gericht: Landesgericht Wienerwald

Antrag auf Löschung eingelangt am 22.06.2017 · GZ 239 001 Fr 2321/17 z

14.03.2015 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 06.03.2015 · GZ 239 001 Fr 659/15 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur fellohren e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 14.03.2015 sind für die fellohren e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen