AustroGroom e.U.

Gelöscht
FirmenwortlautAustroGroom e.U.
FirmenbuchnummerFN 421606i
Zuständiges GerichtLandesgericht Imst
Eingetragen seit12.09.2014

Häufige Fragen zur AustroGroom e.U.

Ist die AustroGroom e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die AustroGroom e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 12.09.2014 unter FN 421606i am Landesgericht Imst.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die AustroGroom e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.02.2016 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: AustroGroom e.U.

Gericht: Landesgericht Imst

Antrag auf Löschung eingelangt am 15.02.2016 · GZ 818 062 Fr 296/16 p

12.09.2014 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 04.09.2014 · GZ 818 060 Fr 3351/14 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur AustroGroom e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 12.09.2014 sind für die AustroGroom e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen