Walter Gastro KG

Gelöscht
FirmenwortlautWalter Gastro KG
FirmenbuchnummerFN 413178s
Zuständiges GerichtLandesgericht Weiz
Eingetragen seit02.04.2014

Häufige Fragen zur Walter Gastro KG

Ist die Walter Gastro KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Walter Gastro KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 02.04.2014 unter FN 413178s am Landesgericht Weiz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Walter Gastro KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

17.07.2015 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Walter Gastro KG

Gericht: Landesgericht Weiz

Antrag auf Löschung eingelangt am 14.07.2015 · GZ 638 047 Fr 2187/15 x

02.04.2014 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 13.03.2014 · GZ 638 047 Fr 925/14 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Walter Gastro KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 02.04.2014 sind für die Walter Gastro KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen