Eventmaster e.U.

Gelöscht
FirmenwortlautEventmaster e.U.
FirmenbuchnummerFN 411316b
Zuständiges GerichtLandesgericht Wels
Eingetragen seit19.02.2014

Häufige Fragen zur Eventmaster e.U.

Ist die Eventmaster e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Eventmaster e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.02.2014 unter FN 411316b am Landesgericht Wels.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Eventmaster e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

19.03.2019 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Eventmaster e.U.

Gericht: Landesgericht Wels

Antrag auf Löschung eingelangt am 15.03.2019 · GZ 519 027 Fr 702/19 a

19.02.2014 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 17.02.2014 · GZ 519 027 Fr 334/14 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Eventmaster e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.02.2014 sind für die Eventmaster e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen