Duo Bierpub e.U

Gelöscht
FirmenwortlautDuo Bierpub e.U
FirmenbuchnummerFN 410256v
Zuständiges GerichtLandesgericht Thalgau
Eingetragen seit01.02.2014

Häufige Fragen zur Duo Bierpub e.U

Ist die Duo Bierpub e.U von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Duo Bierpub e.U ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 01.02.2014 unter FN 410256v am Landesgericht Thalgau.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Duo Bierpub e.U sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

12.05.2016 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Duo Bierpub e.U

Gericht: Landesgericht Thalgau

Antrag auf Löschung eingelangt am 19.04.2016 · GZ 569 024 Fr 1773/16 z

01.02.2014 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 30.01.2014 · GZ 569 024 Fr 610/14 x

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Duo Bierpub e.U keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 01.02.2014 sind für die Duo Bierpub e.U 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen