ZILAHI KG

Gelöscht
FirmenwortlautZILAHI KG
FirmenbuchnummerFN 409630y
Zuständiges GerichtLandesgericht Rabenstein an der Pielach
Eingetragen seit07.03.2014

Häufige Fragen zur ZILAHI KG

Ist die ZILAHI KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die ZILAHI KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 07.03.2014 unter FN 409630y am Landesgericht Rabenstein an der Pielach.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die ZILAHI KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

13.05.2015 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: ZILAHI KG

Gericht: Landesgericht Rabenstein an der Pielach

Antrag auf Löschung eingelangt am 20.03.2015 · GZ 199 018 Fr 721/15 k

07.03.2014 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 22.01.2014 · GZ 199 018 Fr 150/14 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur ZILAHI KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 07.03.2014 sind für die ZILAHI KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen