Novaleda e.U.

Gelöscht
FirmenwortlautNovaleda e.U.
FirmenbuchnummerFN 408935a
Zuständiges GerichtLandesgericht Böheimkirchen
Eingetragen seit16.01.2014

Häufige Fragen zur Novaleda e.U.

Ist die Novaleda e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Novaleda e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 16.01.2014 unter FN 408935a am Landesgericht Böheimkirchen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Novaleda e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

14.08.2019 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Novaleda e.U.

Gericht: Landesgericht Böheimkirchen

Antrag auf Löschung eingelangt am 29.07.2019 · GZ 199 018 Fr 2346/19 k

16.01.2014 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 10.01.2014 · GZ 199 018 Fr 76/14 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Novaleda e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 16.01.2014 sind für die Novaleda e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen