PC Freund e.U.

Gelöscht
FirmenwortlautPC Freund e.U.
FirmenbuchnummerFN 404118t
Zuständiges GerichtLandesgericht Schladming
Eingetragen seit15.10.2013

Häufige Fragen zur PC Freund e.U.

Ist die PC Freund e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die PC Freund e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.10.2013 unter FN 404118t am Landesgericht Schladming.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die PC Freund e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

21.02.2015 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: PC Freund e.U.

Gericht: Landesgericht Schladming

Antrag auf Löschung eingelangt am 12.02.2015 · GZ 609 024 Fr 411/15 f

15.10.2013 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 09.10.2013 · GZ 609 024 Fr 4675/13 h

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur PC Freund e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.10.2013 sind für die PC Freund e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen