Zuber OEG

Gelöscht
FirmenwortlautZuber OEG
FirmenbuchnummerFN 40210h
Zuständiges GerichtLandesgericht Weißkirchen in Steiermark
Eingetragen seit04.08.1993

Häufige Fragen zur Zuber OEG

Ist die Zuber OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Zuber OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 04.08.1993 unter FN 40210h am Landesgericht Weißkirchen in Steiermark.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Zuber OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

05.12.1996 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Zuber OEG

Gericht: Landesgericht Weißkirchen in Steiermark

Antrag auf Löschung eingelangt am 12.11.1996 · GZ 609 024 Fr 2850/96 g

04.08.1993 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 19.07.1993 · GZ 638 027 Fr 1120/93 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Zuber OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 04.08.1993 sind für die Zuber OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen