HT Pflasterbau KG

Gelöscht
FirmenwortlautHT Pflasterbau KG
FirmenbuchnummerFN 396445h
Zuständiges GerichtLandesgericht Freistadt
Eingetragen seit15.05.2013

Häufige Fragen zur HT Pflasterbau KG

Ist die HT Pflasterbau KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die HT Pflasterbau KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.05.2013 unter FN 396445h am Landesgericht Freistadt.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die HT Pflasterbau KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

30.07.2025 · VNR 007
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: HT Pflasterbau KG

Gericht: Landesgericht Freistadt

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 458 013 Fr 4758/25 k

15.05.2013 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.05.2013 · GZ 458 013 Fr 1601/13 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur HT Pflasterbau KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.05.2013 sind für die HT Pflasterbau KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen