BIENIEK KG

Gelöscht
FirmenwortlautBIENIEK KG
FirmenbuchnummerFN 396010v
Zuständiges GerichtLandesgericht Puchberg am Schneeberg
Eingetragen seit09.05.2013

Häufige Fragen zur BIENIEK KG

Ist die BIENIEK KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die BIENIEK KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.05.2013 unter FN 396010v am Landesgericht Puchberg am Schneeberg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die BIENIEK KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

05.02.2025 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: BIENIEK KG

Gericht: Landesgericht Puchberg am Schneeberg

Antrag auf Löschung eingelangt am 03.02.2025 · GZ 239 001 Fr 329/25 s

09.05.2013 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 26.04.2013 · GZ 239 001 Fr 2722/13 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur BIENIEK KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.05.2013 sind für die BIENIEK KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen