B & E Bau GmbH

Gelöscht
FirmenwortlautB & E Bau GmbH
FirmenbuchnummerFN 39514i
Zuständiges GerichtLandesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Eingetragen seit23.07.1993

Häufige Fragen zur B & E Bau GmbH

Ist die B & E Bau GmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die B & E Bau GmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 23.07.1993 unter FN 39514i am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die B & E Bau GmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

02.08.1996 · VNR 009
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: B & E Bau GmbH

Gericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 638 027 Fr 4335/96 y

23.07.1993 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 638 902 Fr 120/93 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur B & E Bau GmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 23.07.1993 sind für die B & E Bau GmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen