vom Feinsten OG

Gelöscht
Firmenwortlautvom Feinsten OG
FirmenbuchnummerFN 391634h
Zuständiges GerichtLandesgericht Illmitz
Eingetragen seit19.02.2013

Häufige Fragen zur vom Feinsten OG

Ist die vom Feinsten OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die vom Feinsten OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.02.2013 unter FN 391634h am Landesgericht Illmitz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die vom Feinsten OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

03.04.2026 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: vom Feinsten OG

Gericht: Landesgericht Illmitz

Antrag auf Löschung eingelangt am 30.03.2026 · GZ 309 043 Fr 873/26 p

19.02.2013 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 25.01.2013 · GZ 309 043 Fr 161/13 b

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur vom Feinsten OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.02.2013 sind für die vom Feinsten OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen