perfectio e.U.

Gelöscht
Firmenwortlautperfectio e.U.
FirmenbuchnummerFN 391130t
Zuständiges GerichtLandesgericht Bad Vöslau
Eingetragen seit22.01.2013

Häufige Fragen zur perfectio e.U.

Ist die perfectio e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die perfectio e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 22.01.2013 unter FN 391130t am Landesgericht Bad Vöslau.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die perfectio e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

13.08.2022 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: perfectio e.U.

Gericht: Landesgericht Bad Vöslau

Antrag auf Löschung eingelangt am 12.08.2022 · GZ 239 008 Fr 3345/22 a

22.01.2013 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 16.01.2013 · GZ 239 008 Fr 94/13 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur perfectio e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 22.01.2013 sind für die perfectio e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen