R & H OG

Gelöscht
FirmenwortlautR & H OG
FirmenbuchnummerFN 382149i
Zuständiges GerichtLandesgericht St. Margarethen an der Raab
Eingetragen seit09.08.2012

Häufige Fragen zur R & H OG

Ist die R & H OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die R & H OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.08.2012 unter FN 382149i am Landesgericht St. Margarethen an der Raab.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die R & H OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

02.02.2013 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: R & H OG

Gericht: Landesgericht St. Margarethen an der Raab

Antrag auf Löschung eingelangt am 16.11.2012 · GZ 638 047 Fr 10104/12 m

09.08.2012 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 28.06.2012 · GZ 638 047 Fr 5994/12 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur R & H OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.08.2012 sind für die R & H OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen