ISOPERFEKT OG

Gelöscht
FirmenwortlautISOPERFEKT OG
FirmenbuchnummerFN 378583s
Zuständiges GerichtLandesgericht Deutschkreutz
Eingetragen seit13.04.2012

Häufige Fragen zur ISOPERFEKT OG

Ist die ISOPERFEKT OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die ISOPERFEKT OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 13.04.2012 unter FN 378583s am Landesgericht Deutschkreutz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die ISOPERFEKT OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.06.2014 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: ISOPERFEKT OG

Gericht: Landesgericht Deutschkreutz

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.06.2014 · GZ 309 043 Fr 1147/14 k

13.04.2012 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.04.2012 · GZ 309 044 Fr 565/12 w

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur ISOPERFEKT OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 13.04.2012 sind für die ISOPERFEKT OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen