A. J. Semper GmbH

Gelöscht
FirmenwortlautA. J. Semper GmbH
FirmenbuchnummerFN 360947f
Zuständiges GerichtLandesgericht Innsbruck
Eingetragen seit30.03.2011

Häufige Fragen zur A. J. Semper GmbH

Ist die A. J. Semper GmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die A. J. Semper GmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 30.03.2011 unter FN 360947f am Landesgericht Innsbruck.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die A. J. Semper GmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

07.12.2013 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: A. J. Semper GmbH

Gericht: Landesgericht Innsbruck

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 818 050 Fr 5209/13 z

30.03.2011 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 23.03.2011 · GZ 818 050 Fr 1387/11 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur A. J. Semper GmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 30.03.2011 sind für die A. J. Semper GmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen